Online-Mehrwertsteuer-Rechner für Deutschland und Umsatzsteuer und Unternehmen

Unser Mehrwertsteuerrechner für das Jahr 2024 hilft Ihnen bei der einfachen Ermittlung der Mehrwertsteuerwerte. Geben Sie einfach einen der folgenden Beträge ein: netto, brutto oder MwSt. und der Rechner berechnet automatisch die restlichen Werte.

Mwst-Rechner

%

Net amount:

VAT:

Gross amount:

Verwendung des Mehrwertsteuer-Rechners 2024:

Der Mehrwertsteuerrechner für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist sehr einfach aufgebaut. In das erste Eingabefeld geben Sie entweder den Nettobetrag, den Mehrwertsteuerbetrag oder den Bruttobetrag ein. In der zweiten Zeile können Sie den Steuersatz auswählen. Bei diesem Tool handelt es sich um einen Mehrwertsteuer-Rechner , der Ihnen hilft, die Mehrwertsteuer (VAT) auf einfache Art und Weise zu berechnen. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Verwendung dieses Rechners für Schüler der 8:

1. Verstehen Sie die Felder:

  • Nettobetrag: Dies ist der Nettobetrag, also der Preis vor Abzug der Mehrwertsteuer.
  • Bruttobetrag: Dies ist der Bruttobetrag, also der Preis einschließlich Mehrwertsteuer.
  • MwSt.-Betrag: Dies ist der MwSt.-Betrag, die Steuer, die auf den Nettobetrag aufgeschlagen wird.
  • MwSt.-Satz: Dies ist der Mehrwertsteuersatz, der in Deutschland in der Regel 19% beträgt, aber auch anders sein kann (Sie können ihn bei Bedarf ändern).

2. Wählen Sie den Betrag, den Sie kennen:

  • Sie müssen mindestens zwei Felder ausfüllen, damit der Rechner funktioniert. Wenn Sie zum Beispiel den Nettopreis (Nettobetrag) und den Mehrwertsteuersatz (MwSt.-Satz) kennen, können Sie die anderen Felder leer lassen, und der Rechner wird die fehlenden Werte für Sie ausrechnen.

3. Füllen Sie die bekannten Felder aus:

  • Schritt 1: Geben Sie den Nettobetrag ein, wenn Sie ihn kennen. Wenn etwas zum Beispiel 100 € vor Steuern kostet, geben Sie in dieses Feld „100“ ein.
  • Schritt 2: Geben Sie den Mehrwertsteuersatz (MwSt. Satz) ein. Wenn er 19% beträgt, lassen Sie ihn unverändert. Wenn der Satz anders ist, z. B. 7%, können Sie ihn ändern.

4. Der Rechner macht den Rest:

Sobald Sie zwei Felder eingegeben haben, wird der Rechner automatisch die fehlenden Werte ausrechnen:

  • Wenn Sie den Nettobetrag und den Mehrwertsteuersatz eingeben, werden der Bruttobetrag und der MwSt. -Betrag berechnet.
  • Wenn Sie den Bruttobetrag und den MwSt.-Satz eingeben, werden der Nettobetrag und der MwSt.-Betrag berechnet.

5. Ergebnisse:

  • Auf der rechten Seite sehen Sie die endgültigen Zahlen:
    • Nettobetrag: Der Betrag vor Mehrwertsteuer.
    • MwSt.: Der Mehrwertsteuerbetrag (wie viel Steuer hinzugefügt wird).
    • Bruttobetrag: Der Endpreis, einschließlich Mehrwertsteuer.

Beispiel:

Angenommen, Sie wissen, dass ein Produkt 119 € kostet (Bruttobetrag) und der Mehrwertsteuersatz 19 % beträgt. Wenn Sie diese beiden Felder ausfüllen, sagt Ihnen der Rechner automatisch, dass der Nettobetrag 100 € und die Mehrwertsteuer 19 € beträgt. Dieses Tool ist für Unternehmen und Verbraucher hilfreich, die Preise mit und ohne Steuer verstehen müssen!

Verstehen Sie Ihre Einkaufskosten: Möchten Sie wissen, wie viel von Ihrer Einkaufsrechnung an den Staat geht? Sind Sie neugierig auf die Mehrwertsteuersätze an der Tankstelle? Fragen Sie sich, wann 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer gelten? Oder wie Sie Ihre Netto- oder Bruttobeträge herausfinden können? Der MwSt.-Rechner macht diese Aufgaben einfach und vermeidet komplizierte Berechnungen und mögliche Fehler. Er behandelt verschiedene Kategorien und Steuersätze, einschließlich 7 % und 19 %, und liefert genaue Berechnungen der Gesamtbeträge. Die Mehrwertsteuer wird auf Rechnungen mit „VAT“ abgekürzt, die „Umsatzsteuer“ wird üblicherweise mit „USt“ abgekürzt.

Jüngste Änderungen der Mehrwertsteuer in Deutschland:

  1. Ab dem 1. Januar 2024: Die Mehrwertsteuerermäßigung für das Gaststättengewerbe wird nicht über das Jahr 2023 hinaus verlängert. Trotz ausgiebiger Diskussionen über die Verlängerung dieser befristeten Ermäßigung aufgrund der Herausforderungen für das Gaststättengewerbe hat die Ampelkoalition beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2024 der reguläre Steuersatz von 19 % für das Gaststättengewerbe gelten wird.
  2. Ab dem 1. Januar 2023: Erstmals wird in Deutschland ein Nullsteuersatz eingeführt, der für die Lieferung und Installation von privaten Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW (Peak) gilt.
  3. Ab dem 1. Januar 2023: Der § 2b des Umsatzsteuergesetzes wurde neu geregelt, so dass Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (JPöR), wie z.B. Kommunen oder Hochschulen, ab dem 1. Januar 2023 voll umsatzsteuerpflichtig sind. Mit dieser Änderung wird ein fairer Wettbewerb nach EU-Recht gewährleistet, denn JPöR sind verpflichtet, für Leistungen, die in privatrechtlicher Form erbracht werden, Umsatzsteuer zu erheben, sofern sie nicht davon befreit sind.
  4. Ab 1. Oktober 2022: Die ursprünglich zum Jahresende auslaufende Umsatzsteuerermäßigung für das Gaststättengewerbe wurde im Rahmen des dritten Entlastungspaktes der Bundesregierung auf 7 % verlängert.
  5. Ab dem 1. Oktober 2022: Der reguläre Steuersatz von 19 % auf den gesamten Gasverbrauch wurde auf 7 % gesenkt und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Mehrwertsteuersätze für 2023, 2022 und 2021:

Nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes beträgt der Mehrwertsteuersatz 19 % bzw. 7 % für die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 5. August 2004 aufgelisteten Gegenstände. Diese Liste umfasst Lebensmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Bücher, Eintrittskarten für Theater-, Film- und Musikveranstaltungen sowie Kunstwerke. Bestimmte Umsätze wie Kreditvermittlung, privat bezahlte ärztliche Leistungen oder Erträge aus Versicherungs- und Bausparverträgen werden nicht besteuert. Die Steuersätze blieben in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 unverändert.

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer (VAT):

Mit einem Anteil von über 30 % an den gesamten Steuereinnahmen ist die Mehrwertsteuer eine wichtige Steuerquelle für Deutschland. Sie ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt und wird auf steuerpflichtige Umsätze gemäß § 1 erhoben. Diese Steuer wirkt sich auf die Ausgaben der deutschen Verbraucher für im Inland gelieferte oder importierte Waren und Dienstleistungen aus. Obwohl die Verbraucher die Steuer nicht direkt zahlen, wird sie von den Steuerbehörden bei den Unternehmen eingezogen, so dass es sich um eine indirekte Steuer handelt.

Mehrwertsteuer-Rechner:

Der MwSt.-Rechner hilft Unternehmen und Verbrauchern bei der Berechnung von MwSt.-Beträgen für verschiedene Prozentsätze. Er verwendet eine einfache Mehrwertsteuerformel. Die Abkürzungen für die Mehrwertsteuer in verschiedenen Sprachen sind:

  • VAT für Value Added Tax auf Englisch
  • TVA für Taxe sur la Valeur Ajoutée auf Französisch

Trends bei den Mehrwertsteuereinnahmen:

  1. Wachstum der Steuereinnahmen: Das Umsatzsteueraufkommen in Deutschland steigt seit 1998, trotz einiger Rückschläge während der Finanzkrise. Im Jahr 2023 erreicht das Mehrwertsteueraufkommen einen Rekordwert von 212,6 Milliarden Euro, was einen Anstieg von 7,3 % gegenüber 2022 bedeutet.
  2. Einnahmeprognose: Nach der Steuerschätzung des Bundesfinanzministeriums wird das Umsatzsteueraufkommen für das Jahr 2024 auf 233,5 Milliarden Euro geschätzt und liegt damit über der Schätzung vom Oktober 2023 in Höhe von 225,1 Milliarden Euro. Die Prognose zeigt einen kontinuierlichen positiven Trend, wobei die Schätzungen für die Folgejahre bis 2028 steigen.

Historische Mehrwertsteuersätze:

Die Entwicklung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland hat seit ihrer Einführung mehrere Änderungen erfahren:

1916Stempelsteuer von 0,1%
1918Einführung einer Mehrwertsteuer von 0,5 %
1951Satz auf 4,0% erhöht
196810% Mehrwertsteuer (regulär)5% (ermäßigt) eingeführt
1978Regulärer Satz von 11%Ermäßigter Satz von 5,5%
1979Regulärer Satz von 13%Ermäßigter Satz von 6.5%
1983Regulärer Satz von 14%Ermäßigter Satz von 7.0%
1993Regulärer Satz von 15%Ermäßigter Satz von 7.0%
1998Regulärer Satz von 16%Ermäßigter Satz von 7.0%
2007Regulärer Satz von 19%Ermäßigter Satz von 7.0%
2020Vorübergehende Senkung auf 16% (regelmäßig)5% (reduziert) aufgrund der Corona-Krise
2022Regelsatz zurück auf 19%Ermäßigter Satz von 7%
2023Einführung des Nullsteuersatzes für bestimmte Photovoltaikanlagen
Geschichte der Mehrwertsteuersätze

Vermeidung der Doppelbesteuerung:

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können Unternehmen den Vorsteuerabzug gemäß Abschnitt 15 des Mehrwertsteuergesetzes in Anspruch nehmen. Nur berechtigte Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können diesen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Unternehmen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, z. B. einen Mindestjahresumsatz erzielen und korrekte Rechnungen erhalten. Die auf Käufe gezahlte Mehrwertsteuer kann mit der von einem Unternehmen geschuldeten Mehrwertsteuer verrechnet werden, nicht aber mit anderen Steuern.

Top-Mehrwertsteuer-Rechner Merkmale:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Für Unternehmen mit Mehrwertsteuerzahlungen von 7.500 € oder mehr ist eine monatliche Mehrwertsteuererklärung erforderlich. Der MwSt-Rechner hilft bei der Berechnung der Netto- oder Bruttobeträge unter Verwendung des entsprechenden Steuersatzes.
  • Korrekte Rechnungsstellung: Um die Vorsteuer geltend machen zu können, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Rechnungen alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten, z. B. den Namen und die Anschrift des Käufers und des Verkäufers, die Steuernummern, das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und eine ausführliche Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.

Differenzierte Besteuerung:

Bei Händlern von Gebrauchtwaren, Antiquitäten oder Kunstgegenständen wird durch die Differenzbesteuerung eine Doppelbesteuerung vermieden, indem spezielle Regelungen nach § 25a UStG angewendet werden.